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Pflanzenschutzmittel: Bienenschutz beachten

Bienen gefährdende Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden: Wie die LWK Nordrhein-Westfalen betont, gilt dies auch für Hobbygärtner. Die Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel schützt Honigbienen und deren wildlebende Verwandte. Nach dieser Verordnung dürfen Pflanzenschutzmittel, die für Bienen gefährlich sind, nicht an Pflanzen angewendet werden, die blühen ode