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Nachträglicher Einbau von Zwischenwänden keine Herstellungskosten

Werden bei einer vermieteten Immobilie Wände eingezogen, stellt sich automatisch die Frage, ob die hierbei angefallenen Aufwendungen als Erhaltungsaufwand sofort in voller Höhe den Werbungskosten zuzuordnen sind oder ob sie als Herstellungskosten über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben sind?