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Widerrufsrecht bei Fertig- und Ausbauhausverträgen mit Ratenzahlung

BGH Urteil vom 22.12.2005, VII ZR 183/04

Die Prozessparteien schlossen einen Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertig- und Ausbauhausvertrages. Hierbei wurde vereinbart, dass Teilzahlungen je nach Baufort-schritt geleistet werden. Vor Erstellung des Anwesens trat der Auftraggeber von dem Vertrag zurück. Der Auftragnehmer betrachtete dies als Kündigung und rechnete die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß